RA Holger J. Haberbosch

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RA Holger J. Haberbosch

Rechtsanwalt Haberbosch, gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht, hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht. Zu den Beratungskompetenzen gehört neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen auch die Beratung und Vertretung bei gerichtlichen Streitigkeiten über die Erbeneigenschaft, den Erbteil oder Pflichtteil aber auch die Auseinandersetzungsklage der Erbengemeinschaft. Die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen, die Anfechtung dieser durch den Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht führt Rechtsanwalt Haberbosch als Fachanwalt für Steuerrecht kompetent und dennoch wirtschaftlich durch. Lassen Sie sich durch eine sehr kostengünstige Beratung mit Pauschalhonorar über Ihre Erbenstellung, die Pflichtteilsrechte oder die Erbschaftssteuererklärung beraten. Haben Sie einen umfangreicheren Beratungsbedarf wird Ihnen unverbindlich eine Kostenschätzung erstellt. Rechtsanwalt Haberbosch ist bundesweit tätig, zudem ermöglichen die neuen Medien eine Zusammenarbeit auch über weite Distanzen.




Kontakt
Eintrag:
#1693
Eingetragen am:
Dienstag, 19. Oktober 2010, 15:39 Uhr
Aktualisiert am:
Freitag, 17. Dezember 2010, 15:35 Uhr
 

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